Erbrecht

Selbst bestimmen, gestalten und vorsorgen für den Fall der Fälle – dabei unterstütze ich Sie gerne

Leider entsteht nach Todesfällen häufig heftiger Streit über Testamente und Vermögen. Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig emotional ebenso belastend wie familienrechtliche Streitigkeiten. Es geht um Geld, es geht aber auch um die Frage, wer bin ich eigentlich in dieser Familie. Als Erbrechtsanwältin begleite (führe) ich Sie durch den Streit um Ihr Erbe bzw. Pflichtteil, fachlich fundiert, menschlich verständnisvoll.

Testament

Gestaltung + Überprüfung + Vollstreckung + Anfechtung

Haben Sie Ihre Nachfolge schon geregelt?
Gehen Sie es an, damit Ihr Vermögen genau dorthin kommt, wo Sie es haben möchten. Nutzen sie die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die das deutsche Erbrecht Ihnen bietet, z.B. durch die richtige Anwendung von Erbeinsetzungen, Vermächtnissen und Auflagen, Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft usw.

Auch eine Überprüfung Ihres bereits erstellten Testaments ist in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere unter Berücksichtigung eventueller Bindungswirkungen aufgrund früherer letztwilliger Testamente, Erbverträge oder gemeinschaftlicher Ehegattentestamente.

Suchen Sie einen Testamentsvollstecker, der Ihren letzten Willen zur Ausführung bringt? Auch dann können Sie mich gerne ansprechen.

Haben Sie begründete Zweifel, dass das vorliegende Testament dem wirklichen Erblasserwillen entspricht? Lassen Sie uns gemeinsam die Berechtigung solcher Zweifel prüfen und ggf. die notwendigen juristischen Konsequenzen ziehen.

Vorsorge

Ob es sich um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht als Teil Ihrer Vorsorge für schwere Lebenssituationen handelt oder eine andere Vorsorgeverfügung angezeigt ist, sinnvoll ist es in jedem Fall, diese genau auf Ihre Situation und Bedürfnisse abzustimmen.

Erbengemeinschaft + Auseinandersetzung

Erbauseinandersetzungen unter – oft verwandten – Miterben sind meist emotional aufgeladen und erfordern daher eine gute Beratung zum taktischen Vorgehen und kluge Entscheidungen zwischen Verhandlung und hartem Durchsetzen im Einzelfall.

Das betrifft Ihre Ansprüche auf Auskunfts- und Nachlassauseinandersetzung gegen sich verweigernde Miterben ebenso wie die vielfach umstrittenen Bewertungen von Nachlassgegenständen/-immobilien oder Pflichtteilergänzungsansprüche unter Miterben.
Ebenso gilt dies für Streitigkeiten zwischen Erben und Vermächtnisnehmern oder zwischen Vor- und Nacherben und alle weiteren Konfliktsituationen.

Auch eine Mediation ist bei Einverständnis aller Miterben eine gute Möglichkeit, Konflikte rasch und gütlich beizulegen. Darüber hinaus können so auch verwandtschaftliche Beziehungen eine Erbauseinandersetzung unbeschadet überleben.

Enterbung + Pflichtteil

Bei einem Pflichtteilsstreit unterstütze ich Sie mit strategischem Vorgehen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsund Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Für den Pflichtteilsberechtigten steht dabei zunächst die Frage im Vordergrund, ob die beeinträchtigende letztwillige Verfügung überhaupt Bestand hat. Die wirksame Errichtung, die Testierfähigkeit, eine mögliche  Kollision verschiedener aufeinanderfolgender letztwilliger Verfügungen sowie die Möglichkeit einer Testamentsanfechtung sind zu prüfen..

Sollten Sie tatsächlich auf den Pflichtteil gesetzt sein, muss durch gezielte Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und geschicktes Taktieren bei Bewertungsfragen daran gearbeitet werden, einen möglichst hohen Pflichtteilsanspruch realisieren zu können. Hier spielen auch Pflichtteilsergänzungsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen aufgrund vorweggenommener Erbfolge eine erhebliche Rolle.

Für den Erben bzw. Anspruchsgegners geht es um die Abwehr bzw. Minimierung von Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Hier gilt es, die Wirksamkeit der enterbenden Verfügung zu verteidigen und mit Fragen des Pflichtteilsverzichts, der Pflichtteilsentziehung, der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs usw. zu arbeiten.

Mit einer Pflichtteilsauseinandersetzung ist oft eine erhebliche persönliche Zurücksetzung verbunden, da nahe Angehörige bei der Vermögenszuwendung von Todes wegen übergangen wurden.

Dies bedingt häufig ein besonders hohes Konfliktpotenzial. Gerade deshalb macht es Sinn, soweit möglich eine außergerichtliche wirtschaftlich vernünftige Lösung anzustreben, bei Einwilligung aller Beteiligten auch durch eine Mediation. Sollte jedoch ein gerichtlicher Pflichtteilsstreit unvermeidbar sein, stehe ich Ihnen mit langjähriger Prozesserfahrung gerne zur Seite.

 

Nachlassgerichtliche Verfahren

Gerne übernehme ich für Sie den gesamten Schriftverkehr im Rahmen von nachlassgerichtlichen Verfahren, gleich ob es um die Erteilung eines Erbscheins, die Sicherung des Nachlasses, die Erbenermittlung, eine Testamentsvollstreckung oder Sonstiges geht.